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   BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68   

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https://dejure.org/1968,7530
BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68 (https://dejure.org/1968,7530)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1968 - 1 StR 201/68 (https://dejure.org/1968,7530)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1968 - 1 StR 201/68 (https://dejure.org/1968,7530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit einem Kinde - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68
    Die erhobene Aufklärungsrüge entbehrt daher der tatsächlichen Grundlage, ganz abgesehen davon, daß die Revision auch nicht darauf gestützt werden kann, an einen Zeugen oder an einen Angeklagten seien bestimmte Fragen nicht gestellt worden (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68
    Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß zwischen den Urteilsfeststellungen und den in die Sitzungsniederschrift aufgenommenen Angaben des Angeklagten oder der Zeugen Widersprüche bestünden (BGH NJW 1966, 63 Nr. 22).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68
    Ob es hiernach eines Hinweises an den Angeklagten auf die Veränderungen in tatsächlicher Hinsicht bedurft hätte (vgl. BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68
    § 175 a Nr. 3 StGB setzt nicht voraus, daß das Opfer in wollüstiger Absicht handelt; es genügt bei ihm das Bewußtsein, daß der Verführer seine geschlechtliche Erregung oder Befriedigung in der Tat sucht (BGHSt 2, 40; 9, 111) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55].
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
    Auszug aus BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68
    Auch bei Verurteilung wegen eines Versuchs statt wegen eines vollendeten Verbrechens ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO erforderlich (BGHSt 2, 250).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 13/56
    Auszug aus BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68
    § 175 a Nr. 3 StGB setzt nicht voraus, daß das Opfer in wollüstiger Absicht handelt; es genügt bei ihm das Bewußtsein, daß der Verführer seine geschlechtliche Erregung oder Befriedigung in der Tat sucht (BGHSt 2, 40; 9, 111) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55].
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 361/55
    Auszug aus BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68
    § 175 a Nr. 3 StGB setzt nicht voraus, daß das Opfer in wollüstiger Absicht handelt; es genügt bei ihm das Bewußtsein, daß der Verführer seine geschlechtliche Erregung oder Befriedigung in der Tat sucht (BGHSt 2, 40; 9, 111) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55].
  • BGH, 16.05.1969 - 1 StR 189/69

    Anforderungen an die Strafzumessung

    Das ist hier nicht genügend geschehen (vgl. auch RGSt 73, 121-123; BGH Urteil vom 6. August 1968 - 1 StR 201/68 - betr. 19 KLs 208/67 StA Saarbrücken).
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